Wir fördern Ihre Fortbildung!
Zum Erhalt und Ausbau zukunftsfähiger Arbeitsplätze in der Land- und Forstwirtschaft
Willkommen beim
Qualifizierungsfonds für die Land- und Forstwirtschaft (QLF) in Schleswig Holstein e.V.
Der QLF im Überblick
- Ziel
Sicherung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze durch Qualifizierung in der Land- und Forstwirtschaft
- Träger
- Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft,
- Landesverband der Lohnunternehmen und
- Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt
- Förderberechtigung
- Betriebe, die sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmende beschäftigen
- konkret die Beschäftigten und die Betriebsinhabenden sowie deren mitarbeitende Familienangehörige
- große Bandbreite an Lehrgängen mit land- oder forstwirtschaftlichem Bezug, s. Beispielliste
- keine Förderung von Berufsabschlüssen
- Antragstellung durch Arbeitgeber vor Maßnahmenbeginn
- Beiträge und Zuschüsse
- Arbeitgebende zahlen 5,11 € monatlich je Beschäftigtem
- Förderung in Höhe von 70% der Nettolehrgebühr
- maximal 800 € Förderung
5,11 € monatl.
ist der Beitrag je Arbeitnehmer
über 50 Lehrgänge
werden aktuell gefördert
70% der Nettolehrgebühr
werden bezuschusst
800 €
gibt es maximal
Was kann ich tun, um eine Förderung zu erhalten?
1
2
Dann: Lehrgang auswählen
Direkt beim Veranstalter anmelden. Eine Liste mit Beispielen finden Sie unter www.qlf-sh.de
3
Vor Beginn des Lehrgangs
Spätestens einen Tag vor Beginn des Lehrgangs formlos Förderantrag stellen unter www.qlf-sh.de. Wir informieren Sie kurzfristig über die Förderung.
4
Nach Ende des Lehrgangs
Teilnahmebescheinigung, Rechnung und Auszahlungsanweisung an den QLF senden und Förderung erhalten