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Qualifizierungsfonds für die Land- und Forstwirtschaft (QLF) in Schleswig Holstein e.V.

Der QLF im Überblick

  • Ziel

Sicherung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze durch Qualifizierung in der Land- und Forstwirtschaft

  • Träger
    • Arbeitgeberverband der Land- und Forstwirtschaft,
    • Landesverband der Lohnunternehmen und
    • Industriegewerkschaft Bauen, Agrar, Umwelt
  • Förderberechtigung
    • Betriebe, die sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmende beschäftigen
    • konkret die Beschäftigten und die Betriebsinhabenden sowie deren mitarbeitende Familienangehörige
    • große Bandbreite an Lehrgängen mit land- oder forstwirtschaftlichem Bezug, s. Beispielliste
    • keine Förderung von Berufsabschlüssen
    • Antragstellung durch Arbeitgeber vor Maßnahmenbeginn
  • Beiträge und Zuschüsse
    • Arbeitgebende zahlen 5,11 € monatlich je Beschäftigtem
    • Förderung in Höhe von 70% der Nettolehrgebühr
    • maximal 800 € Förderung

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

5,11 € monatl.

ist der Beitrag je Arbeitnehmer

über 50 Lehrgänge

werden aktuell gefördert

70% der Nettolehrgebühr

werden bezuschusst

800

gibt es maximal

Was kann ich tun, um eine Förderung zu erhalten?

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