Förderanfrage

Wer wird gefördert?

Möchten Sie einen Mitarbeiter (oder sich selbst) bei einem Seminar anmelden und dieses vom QLF fördern lassen? Bitte richten Sie Ihre Förderanfrage per Fax mittels des PDF-Formulars „Förderanfrage“ an uns oder per E-Mail.

Förderanträge für Fortbildungsmaßnahmen sind grundsätzlich vor Beginn des Seminars zu stellen. Nachträglich eingegangene Förderanträge können wir leider nicht berücksichtigen.

Förderanfrage und weitere Formulare

Wer wird gefördert?

Alle sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs oder Lohnunternehmens, die beim QLF angemeldet sind und deren Arbeitgeber.

Bitte beachten Sie, dass geförderte Mitarbeiter mindestens sechs Monate im Betrieb bleiben müssen. Ansonsten wird die Förderung widerrufen.

Wie hoch ist der monatliche Beitrag beim QLF?

Der monatliche Beitrag beträgt je Arbeitnehmer 5,11 Euro im Monat. Mitarbeitende Familienangehörige sind beitragsfrei, aber trotzdem förderfähig.

Was wird gefördert?

Wir bezuschussen Lehrgänge, die einen land- oder forstwirtschaftlichen Bezug haben und den Betrieben unmittelbar zugute kommen. Seminare für Berufsabschlüsse fördern wir nicht.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Der Zuschuss wird jedes Jahr vom Vorstand des QLF neu festgelegt. Aktuell beträgt er für die meisten Lehrgänge 60% der Nettolehrgangsgebühr. Der Zuschuss ist auf 700 Euro gedeckelt (Ausnahme: Führerscheinkurse).

Für einige Lehrgänge zahlen wir eine Pauschale, z. B. für T-Führerscheine. In 2023 liegt diese bei 800 Euro.

Wofür sind die Unterlagen auf dieser Seite?

Neuanmeldung Beschäftigter

Sofern Sie sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen (egal, ob Mini-Jobber, Teilzeitkräfte oder andere fest Angestellte), sind Sie verpflichtet, diese beim QLF anzumelden, egal, ob eine Förderung unmittelbar gewünscht ist oder nicht. Hierfür nutzen Sie bitte das Formular zur Neuanmeldung Beschäftigter.

Korrekturbogen

Sofern sich Änderungen in den Beschäftigungsverhältnissen ergeben  (Beschäftigung weiterer Mitarbeiter, Beendigung von Arbeitsverhältnissen etc.), können Sie uns diese Änderungen mit dem Korrekturbogen mitteilen. Änderungen des laufenden Jahres können von wir aus buchhalterischen Gründen für das laufende Kalenderjahr nur bis zum 30. November des Jahres  berücksichtigen.