Neuanmeldung Beschäftigter
Sofern Sie sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen (egal, ob Mini-Jobber, Teilzeitkräfte oder andere fest Angestellte), sind Sie verpflichtet, diese beim QLF anzumelden, egal, ob eine Förderung unmittelbar gewünscht ist oder nicht. Hierfür nutzen Sie bitte das Formular zur Neuanmeldung Beschäftigter.
Korrekturbogen
Sofern sich Änderungen in den Beschäftigungsverhältnissen ergeben (Beschäftigung weiterer Mitarbeiter, Beendigung von Arbeitsverhältnissen etc.), können Sie uns diese Änderungen mit dem Korrekturbogen mitteilen. Änderungen des laufenden Jahres können von wir aus buchhalterischen Gründen für das laufende Kalenderjahr nur bis zum 30. November des Jahres berücksichtigen.