Fortbildungen
Welche Lehrgänge kann ich fördern lassen?
Sie entscheiden, an welchen Lehrgängen Sie teilnehmen möchten.
Wir entscheiden dann über eine mögliche Förderung und über die Höhe der Förderung.
Der Lehrgang muss einen land- oder forstwirtschaftlichen Bezug haben und dem Betrieb unmittelbar zugute kommen. Führt der Lehrgang zu einem eigenen Berufsabschluss, fördert der QLF diese nicht.
Beispiele für geförderte Lehrgänge finden Sie in der hier. Diese Übersicht ist nicht abschließend.
Sofern Sie einen Lehrgang besuchen möchten, der in der Beispielübersicht nicht aufgeführt ist, nehmen Sie gern vor Kursbeginn mit uns Kontakt auf.
Hinweis:
Alle Arbeitgeber in der Land- und Forstwirtschaft sind für ihre Arbeitnehmer und Auszubildende beitragspflichtig zum Qualifizierungsfonds. Das ergibt sich aus einem Tarifvertrag und der entsprechenden Allgemeinverbindlichkeitserklärung; beide Unterlagen finden unter der Rubrik Förderung.