Besuchen Sie auch unsere Träger:
Zum Ansehen der PDF-Dateien benötigen Sie den Acrobat-Reader.
Förderung und Formulare
Wer wird gefördert?
Alle sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs oder Lohnunternehmens, die beim QLF angemeldet sind und deren Arbeitgeber.
Bitte beachten Sie, dass geförderte Mitarbeiter mindestens sechs Monate im Betrieb bleiben müssen. Ansonsten wird die Förderung widerrufen.
Wie hoch ist der monatliche Beitrag beim QLF?
Der monatliche Beitrag beträgt je Arbeitnehmer 5,11 Euro im Monat. Mitarbeitende Familienangehörige sind beitragsfrei, aber trotzdem förderfähig.
Was wird gefördert?
Wir bezuschussen Lehrgänge, die einen land- oder forstwirtschaftlichen Bezug haben und den Betrieben unmittelbar zugute kommen. Seminare für Berufsabschlüsse fördern wir nicht. Beispiele für geförderte Seminare finden Sie hier.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss wird jedes Jahr vom Vorstand des QLF neu festgelegt. Aktuell beträgt er für die meisten Lehrgänge 60% der Nettolehrgangsgebühr. Der Zuschuss ist auf 700 Euro gedeckelt (Ausnahme: Führerscheinkurse).
Für einige Lehrgänge zahlen wir eine Pauschale, z. B. für T-Führerscheine. In 2023 liegt diese bei 800 Euro.
Was muss ich tun, um eine Förderung zu erhalten?
Vor Beginn des Lehrgangs
- Anmeldung des Mitarbeiters beim QLF
- Auswahl eines Lehrgangs und Anmeldung beim Veranstalter
- Förderanfrage an den QLF spätestens einen Tag vor Beginn des Lehrgangs stellen; sie erhalten dann kurzfristig eine Rückmeldung
Nach Ende des Lehrgangs
- Teilnahmebestätigung, Rechnung des Veranstalters und Auszahlungsanweisung an den QLF schicken
- Zuschuss erhalten
Muss ich beim QLF mitmachen?
Der QLF SH basiert auf einem Tarifvertrag, der zwischen der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und dem Arbeitgeberverband Land- und Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein e.V. sowie dem Landesverband der Lohnunternehmer in Land - und Forstwirtschaft in Schleswig-Holstein e.V. abgeschlossen wurde.
Durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Schleswig-Holsteinischen Sozialministeriums sind von dieser tarifvertraglichen Vereinbarung alle landwirtschaftlichen Betriebe und Lohnunternehmen in Schleswig-Holstein erfasst, unabhängig von einer Tarifgebundenheit.
Das bedeutet: Alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe und Lohnunternehmen mit mindestens einem sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigten müssen in den QLF einzahlen.
Wofür sind die Unterlagen auf dieser Seite?
Neuanmeldung Beschäftigter
Sofern Sie sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen (egal, ob Mini-Jobber, Teilzeitkräfte oder andere fest Angestellte), sind Sie verpflichtet, diese beim QLF anzumelden, egal, ob eine Förderung unmittelbar gewünscht ist oder nicht. Hierfür nutzen Sie bitte das Formular zur Neuanmeldung Beschäftigter.
Korrekturbogen
Sofern sich Änderungen in den Beschäftigungsverhältnissen ergeben (Beschäftigung weiterer Mitarbeiter, Beendigung von Arbeitsverhältnissen etc.), können Sie uns diese Änderungen mit dem Korrekturbogen mitteilen. Änderungen des laufenden Jahres können von wir aus buchhalterischen Gründen für das laufende Kalenderjahr nur bis zum 30. November des Jahres berücksichtigen.
Förderanfragen
Möchten Sie einen Mitarbeiter (oder sich selbst) bei einem Seminar anmelden und dieses vom QLF fördern lassen, richten Sie Ihre Förderanfrage mittels des Formulars Förderanfrage an uns per Fax oder E-Mail.
Förderanträge für Fortbildungsmaßnahmen sind grundsätzlich vor Beginn des Seminars zu stellen. Nachträglich eingegangene Förderanträge können wir leider nicht berücksichtigen.